Ausgabe 1 >2020
Personalschlüssel in Pflegeheimen: Die Personalmenge in den Pflegeheimen wird bereits seit Einführung der Pflegeversicherung durch die sogenannten Per- sonalschlüssel, die sich nach den Pflegegraden der Bewohner richten, bestimmt. Diese werden, nach Paragraf 75 des Sozial- gesetzbuches XI, in Rahmenverträgen für die stationäre Pflege zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den Verbänden der Heimträger in jedem Bundesland individuell verhandelt. Dabei werden Ober- und Untergrenzen festgelegt, innerhalb dieser Bandbreiten dürfen sich die einzelnen Pflege- heime bewegen. Die Personalschlüssel werden dann in der individuellen Pflege- satzvereinbarung zwischen Heim, Pflegekassen und Sozial hilfeträger verbindlich festgelegt. Regelmäßig kontrollieren die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), ob die vereinbarte Personalmenge auch eingehalten wird. Zudem können die Pflegekassen und Sozialhilfeträger einen Personalabgleich für sechs Monate einfordern. Innerhalb Deutschlands ist die Personalausstattung in Bayern gefolgt von Baden-Württemberg am besten. Personalbemessungssystem im Pflegeheim: Bis zum 30. Juni 2020 wird im Auftrag des Bundesgesundheits- ministeriums geprüft, wie der Personalbedarf in der stationären Pflege gemessen und festgelegt werden kann. Dies wurde im Rahmen der letzten Pflegereform vereinbart. Ziel ist es, aus einemwissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfah- ren konkrete Maßstäbe für eine fachlich fundierte Personalaus- stattung der Pflegeeinrichtungen abzuleiten. Ziel ist es, den richtigen und bedarfsgerechten Personalmix bundesweit ein- heitlich festzulegen. Mit der Ausarbeitung eines Personalbemes- sungsverfahrens wurde die Universität Bremen unter Leitung von Professor Dr. Heinz Rothgang beauftragt. Das Ergebnis wurde jetzt dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und wird derzeit diskutiert. Das Verfahren soll vor der Einführung in einer Pilotphase getestet werden. Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Vorgaben auf die Personalplanung in den Städtischen Pflegeheimen Esslingen? All diese Entwicklungen und neuen Gesetze beschäftigen Thilo Naujoks, Leiter der Städtischen Pflegeheime Esslingen, fast täg- lich. Denn bereits jetzt ist es für ihn schwierig, die Stellen in der Pflege so zu besetzen, dass er seine eigenen vereinbarten Personalmengen einhalten kann. Beispiel Pflegeheim Oberster Personalschlüssel Unterster Personalschlüssel Pflegegrad Anzahl Bewohner Personal- schlüssel 1 zu 1 Anzahl Personal- stellen Personal- schlüssel 1 zu 1 Anzahl Personal- stellen Pflegegrad 1 1 4,47 0,22 6,11 0,16 Pflegegrad 2 17 3,49 4,87 4,76 3,57 Pflegegrad 3 21 2,47 8,50 3,26 6,44 Pflegegrad 4 23 1,90 12,11 2,55 9,02 Pflegegrad 5 8 1,72 4,65 2,32 3,45 Summe 70 30,35 22,64 Sonderpersonalschlüssel Pflegequalität * 70 40 1,75 Pflegedienstleitung 1 Vollkraftstellen für Pflege und Betreuung 33,10 22,64 * Personalstellen in Sonderfunktion (Palliativ Care Fachkräfte, Qualitätsmanagementbeuaftragte). Je 40 Pflegeplätze wird eine Vollkraftstelle finanziert. Die Personalausstattung wird dadurch verbessert, führt aber auch zu höheren Heimentgelten. >>> Vergleichsrechnung: Personalmenge gemäß Rahmenvertrag für stationäre Pflege Baden-Württemberg mit dem obersten/untersten Personalschlüssel. 38 Esslinger Gesundheitsmagazin 1 | 2020
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