Ausgabe 1 >2022

Am 1. Januar 2022 trat in großen Teilen das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Kraft. Was ändert sich für Pflegebedürftige in und um Esslingen? Thilo Naujoks, Geschäftsführer der Städtischen Pflegeheime Esslingen am Neckar, gibt Auskunft. Herr Naujoks, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) soll unter anderem eine finanzielle Entlastung für Pflegeheimbewohner bringen. Was ändert sich konkret? Die Pflegeversicherung zahlt jetzt bei der Versorgung im Pflegeheim neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer der Heimunterbringung: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25, im dritten Jahr 45 und danach 70 Prozent. Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden dabei angerechnet. Wie wirkt sich das finanziell für die Bewohner aus? Nehmen wir zum Beispiel einen Bewohner mit Pflegegrad 2 im Esslinger Pflegeheim Obertor: Sein Eigenanteil für die Pflege beläuft sich aktuell auf 1.569 Euro* pro Monat. Dieser reduziert sich durch den neuen Zuschlag im ersten Unterbringungsjahr um 5 Prozent auf 1.490 Euro*. Ab dem vierten Jahr zahlt der Bewohner nur noch einen pflegerischen Eigenanteil von 470 Euro* (70 Prozent reduziert). Zum Eigenanteil für die Pflege kommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten hinzu. In unserem Fall sind das derzeit insgesamt 1.248 Euro* im Monat. Was, wenn jemand den Eigenanteil nicht selbst aufbringen kann? Wer den Eigenanteil nicht aufbringen kann, erhält in den Städtischen Pflegeheimen auf Antrag ergänzende Sozialhilfe. Hierfür haben wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Mittlerweile betrifft das fast 30 Prozent unserer Heimbewohner, Tendenz steigend. Der Gewährung geht eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraus. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr erfolgt auch eine Unterhaltsprüfung bei den Kindern, die dann gegebenfalls einen Teil zur Finanzierung beitragen müssen. Wie schätzen Sie das neue Gesetz ein? Geht es bei der Entlastung der Pflegebedürftigen weit genug? Positiv ist: Wer lange im Heim lebt, bekommt eine deutliche Entlastung. Dabei handelt es sich aber um eine Minderheit. Die durchschnittliche Verweildauer im Heim liegt gegenwärtig unter drei Jahren. Ich hätte mir gewünscht, dass noch mehr Menschen stärker von dem Gesetz profitieren und der Eigenanteil für die Pflege mit einem fixen Betrag gedeckelt wird. Das hätte auch den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert. Durch die flächendeckende Bezahlung von Tariflöhnen und weitere Gehaltsverbesserungen für Pflegekräfte einhergehend mit einer weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden zudem die Heimkosten in Zukunft noch stärker als bisher ansteigen. Um eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung führt in den nächsten Jahren kein Weg vorbei. Das Gespräch führte Lena Jauernig *alle Zahlen auf volle Eurobeträge gerundet. Experten-Interview: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung Was ändert sich jetzt für Pflegeheimbewohner? 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab dem 4. Jahr Eigenanteil für die Pflege (abzgl. des Leistungsbetrags der Pflegekasse) 1.569,00 Euro 1.569,00 Euro 1.569,00 Euro 1.569,00 Euro - GVWG-Leistungszuschuss 78,45 Euro 392,25 Euro 706,05 Euro 1.098,30 Euro = Verbleibender Eigenanteil für die Pflege 1.490,55 Euro 1.176,75 Euro 862,95 Euro 470,70 Euro + Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten 1.248,44 Euro 1.248,44 Euro 1.248,44 Euro 1.248,44 Euro = Gesamter Eigenanteil 2.738,99 Euro 2.425,19 Euro 2.111,39 Euro 1.719,14 Euro GVWG: Was kostet mich mein Platz im Pflegeheim? Rechts das Beispiel eines Bewohners mit Pflegegrad 2 im Pflegeheim Obertor (monatlicher Eigenanteil). Die Berechnung gilt mit Abweichungen im CentBereich für die Pflegegrade 2–5 gleichermaßen. 1 | 2022 Esslinger Gesundheitsmagazin 47 Kontakt Städtische Pflegeheime Esslingen Hindenburgstraße 8–10 73728 Esslingen Telefon 0711 35172-0 www.pflegeheime-esslingen.de physio Esslingen Schelztorstr. 44-46 73728 Esslingen Telefon 0711 93276935 info@physioesslingen.de www.physioesslingen.de

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