Ausgabe 2 >2019

2 2019 Esslinger Gesundheitsmagazin 25 Notfallversorgung Seit vielen Jahren sind die Notaufnahmen in den Kran- kenhäusern überlaufen. Vor allem nachts und am Wochenende melden sich viele Patienten in den Klinik- Notaufnahmen mit Beschwerden, die vom niederge- lassenen Haus- oder Facharzt behandelt werden könn- ten. Teilweise entsteht gar der Eindruck, dass die Menschen nicht bereit sind, auf einen Arzttermin zu warten, und sich in der Krankenhaus-Notaufnahme eine schnellere Behandlung erhoffen. In der Notauf- nahme des Klinikum Esslingen ist das nicht anders. Gesundheitliche Beschwerden sind für die meisten Menschen nur schwer einschätzbar. Ist die Ursache der heftigen Rückenbeschwerden eine Erkrankung, die sofort im Krankenhaus behandelt werden muss? Beur- teilen können das nur das geschulte Pflegepersonal bzw. der Arzt. Gesetzlich vorgesehen ist derzeit eine Abklärung und Behandlung in der Notaufnahme nicht: Nur, wenn die Infrastruktur des Krankenhauses akut erforderlich ist, ist dessen Notaufnahme zuständig. In allen anderen Fällen soll die Patientenversorgung durch niedergelassene Ärzte erfolgen – außerhalb der Pra- xis-Öffnungszeiten in der nächstgelegenen Notfall- praxis. Dennoch wird in der Notaufnahme im Kran- kenhaus zunächst geprüft, welcher Versorgungsweg für den Patienten der richtige ist. Die Reform der Notfallversorgung soll nun die Kran- kenhäuser von dieser Abklärung des Versorgungswegs entlasten und unkomplizierte Fälle zur Behandlung an die niedergelassenen Ärzte weiterleiten. In Notfallleit- stellen sollen geschulte Mitarbeiter telefonisch die Patienten auf Grundlage einer qualifizierten Erstein- schätzung an die richtige Versorgungsebene vermit- teln, also an den Rettungsdienst, die Notaufnahme oder an die niedergelassenen Ärzte. Zudem sollen an Krankenhäusern mit entsprechenden Kompetenzen gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen integrierte Notfallzentren eingerichtet werden. Diese Zentren sollen als zentrale Anlaufstelle dienen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst der nie- dergelassenen Ärzte und die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses integrieren. Patienten können sich dann mit ihren Beschwerden an das integrierte Not- fallzentrum wenden. Hier wird entschieden, von wem der Patient weiterversorgt wird. Der grundsätzliche Ansatz eines „Ein-Tresen-Prinzips“ ist sicherlich richtig und zu begrüßen. Durch die früh- zeitige medizinische Einordnung und kompetente Beratung wird es möglich, Patienten schneller und zielgerichteter zu versorgen. Doch im vorliegenden Entwurf zur neuen Notfallversorgung sind noch viele Fragen offen: Neben den erforderlichen Konkretisie- rungen auf Ebene der einzelnen Bundesländer müssen auch Festlegungen zur Organisationsform der integ- rierten Notfallzentren und zu ihrer Finanzierung getroffen werden. Am Klinikum Esslingen haben wir schon heute beste Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Neuregelungen. Die Notfallpraxen für Kinder und für Erwachsene der niedergelassenen Ärzte im Landkreis Esslingen nutzen Räumlichkeiten in unserem Haus. Dank der sehr engen und guten Zusammenarbeit fin- den wir schon heute gemeinsam für unsere Patienten schnell den richtigen Behandlungsweg. Mit dem geplanten „Ein-Tresen-Prinzip“ könnte es künftig unkomplizierter sein, den Patienten unabhängig von den sogenannten Sektorengrenzen zwischen ambu- lantem und stationärem Bereich rasch zu helfen. Bernd Sieber, Geschäftsführer des Klinikums Esslingen Mit einer Reform der Notfallversorgung sollen Patienten künftig schneller in den für ihre Behandlung optimalen Versor- gungsbereich geleitet werden. Dazu sollen in den Krankenhäusern integrierte Notfall- zentren eingerichtet werden. Ein positiver Ansatz, für dessen Umsetzung aber noch eine Reihe von Detailfragen zu klären sind. Bernd Sieber aus einer Hand? Medizinische

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