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42 Esslinger Gesundheitsmagazin

1 2016

Mit

Medikamenten

hinters

Steuer?

Bei Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Sehstö-

rungen ist Vorsicht geboten, denn sie beeinträchti-

gen die Fahrtüchtigkeit.

Zahnschmerzen, Übelkeit oder Schlafstö-

rungen – viele Menschen greifen da zu

Medikamenten. Was der Großteil nicht

weiß: Hinters Steuer setzen sollten sie

sich damit oft nicht mehr. Zwar fallen die

Nebenwirkungen je nach Alter, Geschlecht

und Gewicht unterschiedlich aus, den-

noch beeinträchtigen viele Medikamente

die Fahrtüchtigkeit.

„Sobald Nebenwirkungen wie Müdigkeit,

Schwindelgefühle, Sehstörungen oder ein

verlangsamtes Reaktionsvermögen auf-

treten, gehört man nicht mehr hinters

Steuer“, rät Apotheker Christof Föhl von

der Hirsch-Apotheke in Esslingen. Gerade

zu Beginn einer Behandlung oder bei einer

Dosierungsanpassung sollte man deshalb

auf Symptome achten, die die Fahrtüch-

tigkeit einschränken könnten.

Eine ganze Reihe von Medikamenten

beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit:

Neben Beruhigungsmitteln wirken auch

Antihistaminika, also Medikamente wel-

che häufig bei Allergien eingesetzt wer-

den, schlaffördernd. Genauso wie ver-

schiedene Schmerzmittel, Antidepressiva

und Opiate, also sehr starke Schmerzmit-

tel wie beispielsweise Morphium. „Aber

auch nicht verschreibungspflichtige

Medikamente können die Fahrtüchtigkeit

einschränken“, sagt Föhl. „Sehstörungen

und Schwindel werden zum Beispiel oft

von Medikamenten gegen Reiseübelkeit

hervorgerufen.“ Die Inhaltsstoffe eines

Präparates wirken sogar verengend auf

die Pupille und beeinträchtigen dadurch

das Sehen. „Werden solche Medikamente

bei uns in der Apotheke gekauft, ist es

unsere Pflicht, den Kunden auf die

dadurch hervorgerufene Fahruntüchtig-

keit aufmerksam zu machen.“

Verstärkt werden Nebenwirkungen wie

Müdigkeit, Schwindel oder Sehstörungen

durch die gleichzeitige Einnahme von

Alkohol. „Der Abbau von Wirkstoffen

kann durch Alkohol gehemmt werden. Die

Medikamente verbleiben dann länger im

Körper und rufen stärkere Nebenwirkun-

gen hervor“, erklärt Föhl. Wichtig sei des-

halb, den Beipackzettel aufmerksam zu

lesen, der darüber aufklärt, ob Wechsel-

wirkungen mit Alkohol zu erwarten sind.

Der Patient sollte sich zudem immer an

die Dosierungsvorschriften des Arztes

halten. Denn auch eine Einnahme zur fal-

schen Tageszeit oder eine Überdosierung

führt zu unerwünschten Nebenwirkun-

gen. „Viele Patienten nehmen Beruhi-

gungsmittel bei Schlafstörungen zum

Beispiel erst ein, wenn sie nachts wieder

aufwachen und danach nicht wieder ein-

schlafen können“, sagt Föhl. „Dann wirkt

das Medikament aber eventuell bis zum

nächsten Mittag. Das Auto sollte in die-

sem Fall auf jeden Fall stehen bleiben.“

Vorsicht ist außerdem bei der gleichzeiti-

gen Einnahme verschiedener Medika-

mente geboten. Um Nebenwirkungen

nicht noch zu verstärken, sollten die

Dosierungsvorschriften genau beachtet

werden.

Ein Gesetz, das die Teilnahme am Stra-

ßenverkehr bei Einnahme von Medika-

menten verbietet, gibt es nicht. Die eigene

Fahrtüchtigkeit richtig einzuschätzen,

bleibt jedem selbst überlassen. Die Emp-

fehlung eines generellen Fahrverbots gilt

zwar in den ersten 24 Stunden nach eine

Narkose, bei der Einnahme von sehr star-

ken Schmerzmitteln und nach der

Anwendung von Augentropfen, die die

Pupille erweitern, ist aber nicht bindend.

Kommt es unter der Einnahme von Medi-

kamenten jedoch zu einemUnfall, können

der Versicherungsschutz erlöschen und

hohe Geldstrafen oder Fahrverbot drohen.

Bei einem sehr schweren oder tödlichen

Unfall droht Freiheitsstrafe.

Tipp

Oft gibt es Medikamente, die für Auto-

fahrer besser geeignet sind. Fragen Sie

Ihren Arzt oder Apotheker nach alterna-

tiven Präparaten.

js