

42 Esslinger Gesundheitsmagazin
1 2016
Mit
Medikamenten
hinters
Steuer?
Bei Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Sehstö-
rungen ist Vorsicht geboten, denn sie beeinträchti-
gen die Fahrtüchtigkeit.
Zahnschmerzen, Übelkeit oder Schlafstö-
rungen – viele Menschen greifen da zu
Medikamenten. Was der Großteil nicht
weiß: Hinters Steuer setzen sollten sie
sich damit oft nicht mehr. Zwar fallen die
Nebenwirkungen je nach Alter, Geschlecht
und Gewicht unterschiedlich aus, den-
noch beeinträchtigen viele Medikamente
die Fahrtüchtigkeit.
„Sobald Nebenwirkungen wie Müdigkeit,
Schwindelgefühle, Sehstörungen oder ein
verlangsamtes Reaktionsvermögen auf-
treten, gehört man nicht mehr hinters
Steuer“, rät Apotheker Christof Föhl von
der Hirsch-Apotheke in Esslingen. Gerade
zu Beginn einer Behandlung oder bei einer
Dosierungsanpassung sollte man deshalb
auf Symptome achten, die die Fahrtüch-
tigkeit einschränken könnten.
Eine ganze Reihe von Medikamenten
beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit:
Neben Beruhigungsmitteln wirken auch
Antihistaminika, also Medikamente wel-
che häufig bei Allergien eingesetzt wer-
den, schlaffördernd. Genauso wie ver-
schiedene Schmerzmittel, Antidepressiva
und Opiate, also sehr starke Schmerzmit-
tel wie beispielsweise Morphium. „Aber
auch nicht verschreibungspflichtige
Medikamente können die Fahrtüchtigkeit
einschränken“, sagt Föhl. „Sehstörungen
und Schwindel werden zum Beispiel oft
von Medikamenten gegen Reiseübelkeit
hervorgerufen.“ Die Inhaltsstoffe eines
Präparates wirken sogar verengend auf
die Pupille und beeinträchtigen dadurch
das Sehen. „Werden solche Medikamente
bei uns in der Apotheke gekauft, ist es
unsere Pflicht, den Kunden auf die
dadurch hervorgerufene Fahruntüchtig-
keit aufmerksam zu machen.“
Verstärkt werden Nebenwirkungen wie
Müdigkeit, Schwindel oder Sehstörungen
durch die gleichzeitige Einnahme von
Alkohol. „Der Abbau von Wirkstoffen
kann durch Alkohol gehemmt werden. Die
Medikamente verbleiben dann länger im
Körper und rufen stärkere Nebenwirkun-
gen hervor“, erklärt Föhl. Wichtig sei des-
halb, den Beipackzettel aufmerksam zu
lesen, der darüber aufklärt, ob Wechsel-
wirkungen mit Alkohol zu erwarten sind.
Der Patient sollte sich zudem immer an
die Dosierungsvorschriften des Arztes
halten. Denn auch eine Einnahme zur fal-
schen Tageszeit oder eine Überdosierung
führt zu unerwünschten Nebenwirkun-
gen. „Viele Patienten nehmen Beruhi-
gungsmittel bei Schlafstörungen zum
Beispiel erst ein, wenn sie nachts wieder
aufwachen und danach nicht wieder ein-
schlafen können“, sagt Föhl. „Dann wirkt
das Medikament aber eventuell bis zum
nächsten Mittag. Das Auto sollte in die-
sem Fall auf jeden Fall stehen bleiben.“
Vorsicht ist außerdem bei der gleichzeiti-
gen Einnahme verschiedener Medika-
mente geboten. Um Nebenwirkungen
nicht noch zu verstärken, sollten die
Dosierungsvorschriften genau beachtet
werden.
Ein Gesetz, das die Teilnahme am Stra-
ßenverkehr bei Einnahme von Medika-
menten verbietet, gibt es nicht. Die eigene
Fahrtüchtigkeit richtig einzuschätzen,
bleibt jedem selbst überlassen. Die Emp-
fehlung eines generellen Fahrverbots gilt
zwar in den ersten 24 Stunden nach eine
Narkose, bei der Einnahme von sehr star-
ken Schmerzmitteln und nach der
Anwendung von Augentropfen, die die
Pupille erweitern, ist aber nicht bindend.
Kommt es unter der Einnahme von Medi-
kamenten jedoch zu einemUnfall, können
der Versicherungsschutz erlöschen und
hohe Geldstrafen oder Fahrverbot drohen.
Bei einem sehr schweren oder tödlichen
Unfall droht Freiheitsstrafe.
Tipp
Oft gibt es Medikamente, die für Auto-
fahrer besser geeignet sind. Fragen Sie
Ihren Arzt oder Apotheker nach alterna-
tiven Präparaten.
js